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Vereine

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Kultur- und Sportkommission tätig. Ebenfalls per 1. Januar 2024 sind die beiden Reglemente für die Vereinsunterstützung und die Benützung der öffentlichen Anlagen in Kraft getreten.

Die Vereine wurden im Rahmen der Konferenz der Vereinspräsidien am 20. März 2024 über die Neuerungen im Vereinsunterstützungswesen informiert. Ab sofort können die Gesuche für Vereinsunterstützung eingereicht werden. Eingabefrist: 31. Mai. Die Gesuchseingaben beziehen sich auf das Folgejahr (konkret: Jahr 2025), in dem auch eine allfällige Auszahlung erfolgt (sofern der Gemeinderat die entsprechenden finanziellen Mittel im Rahmen des Budgets bewilligt hat).

Falls im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen Fragen auftreten, dürfen Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Kultur- und Sportkommission melden.

Antrag um allgemeine und besondere Finanzhilfe

Antrag um ausserordentliche Finanzhilfe

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