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Schulraum31

Einladung zur Informationsveranstaltung vom 17. Januar 2024

Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe laden die Bevölkerung von Utzenstorf und weitere Interessierte herzlich zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein, um sich aus erster Hand über das Projekt «Schulraum31» informieren zu lassen. Der Anlass findet am Mittwoch, 17. Januar 2024, um 19.30 Uhr, im Mehrzweckgebäude, Gotthelfstrasse 15A, in Utzenstorf statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird das Projekt detailliert vorgestellt. Die Projektverantwortlichen präsentieren die Pläne der Neubauten und Bestandesbauten, erläutern die Kosten der einzelnen Objekte sowie im Gesamten und zeigen auf, wie die Finanzierung unter Berücksichtigung der langfristigen Finanzplanung aussieht. Gerne beantworten die Behördenmitglieder Fragen direkt aus dem Plenum.

Der Gemeinderat

Flyer

Die Mitwirkungsphase ist abgeschlossen

Die Gemeinde Utzenstorf bedankt sich herzlich bei allen Teilnehmenden der Informationsveranstaltungen vom 24. und 26. Januar 2023 sowie den aktiv Mitwirkenden für das Interesse und das Mitdenken im Projekt «Schulraum31». Die Projektverantwortlichen fühlen sich dadurch bestärkt in der Weiterbearbeitung dieses für die Gemeinde wichtigen Generationenprojekts.

«Transparent sein» haben wir uns auf die Fahne geschrieben. Der Mitwirkungsbericht und die Auswertung, bezüglich der Namen jedoch anonymisiert, soll genau dies bewirken.

Insgesamt sind 77 Mitwirkungseingaben eingereicht worden, die im März von den Projektverantwortlichen innerhalb der Behörden intensiv diskutiert worden sind. 45 Rückmeldungen betreffen die Mitwirkung «ALLGEMEIN», 32 den Teil «VERTIEFT», der speziell an die Anspruchsgruppen Lehrpersonen, Anwohnerschaft und Vereine gerichtet war.

Der Mitwirkungsbericht kann hier eingesehen werden.

Gemeinderat und Arbeitsgruppe

20. März 2023

Mitwirkungsverfahren im Projekt «Schulraum31» – 23.01.2023 bis 28.02.2023

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren im Projekt «Schulraum31» ist seit heute eröffnet und dauert noch bis am 28. Februar 2023. Gerne nimmt der Gemeinderat in diesem Zeitraum und die Arbeitsgruppe Schulraum31 die Mitwirkungseingaben in digitaler Form entgegen.

Allgemeine Mitwirkungsumfrage (für die breite Bevölkerung)

Bitte verwenden Sie diesen Umfragelink.

Separate Mitwirkungsumfrage (für Anspruchsgruppen)

Für die speziell im Rahmen von Info-Veranstaltungen begrüssten Anspruchsgruppen Anwohnerinnen und Anwohner, Lehrpersonen und Vereine gibt es einen zusätzlichen Umfragelink.

Hinweis: Befragte können ihre Antworten auf allen Seiten der Umfrage jederzeit ändern, bis sie die Umfrage abgeschlossen haben.

Weiterführende Information zum umfassenden Projekt «Schulraum31» sind auch auf dieser Website jederzeit abrufbar.

Gemeinderat und Arbeitsgruppe Schulraum31

Amtliche Publikation vom 20. Oktober 2022

Am Wochenende vom 27. November 2022 wird den Stimmberechtigten an der Urne folgende Gemeindevorlage zum Entscheid unterbreitet:

Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 823'000 Franken für die Planung des Projekts «Schulraum31» der Gemeinde Utzenstorf.

Das Abstimmungsmaterial (Stimmrechtsausweis, Stimmzettel und Botschaft) wird den Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Die Akten können ab dem Zeitpunkt der amtlichen Publikation während den Öffnungszeiten beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Unterlagen stehen online zur Verfügung.

Die Stimmabgabe kann brieflich oder an der Urne erfolgen. Stellvertretung ist nicht gestattet.

Das Stimmlokal in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 28, ist am Samstag, 26. November 2022, von 19.00 bis 20.00 Uhr und am Sonntag, 27. November 2022, von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.

Für die briefliche Stimmabgabe gelten die Weisungen auf dem Zustell- und Antwortkuvert.

In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Beschwerden in Abstimmungssachen können innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt Emmental, 3550 Langnau, eingereicht werden. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist zehn Tage (siehe Artikel 67a VRPG).

Der Gemeinderat

 

Moderates Wachstum und Lehrplan 21 geben den Weg vor!

Moderates Wachstum und Lehrplan 21 geben den Weg vor!

Der zukünftige Schulraumbedarf der Gemeinde Utzenstorf wurde in einer Studie unter Leitung des Planungsbüros Basler & Hofmann AG ermittelt. Gemäss dieser Studie ist bei einem moderaten Wachstumsszenario bis zum Schuljahr 2031/32 von vier zusätzlich benötigten Klassenzimmern auszugehen. Die Raumanalyse hat angesichts fehlender Gruppenräume aber bereits beim aktuellen Raumbestand erhebliche Defizite ergeben. Diese fehlenden Gruppenräume und die benötigten neuen Klassenzimmer können nicht allein durch die Sanierung bestehender Schulgebäude geschaffen werden. Deshalb ist der Bau eines zusätzlichen Schulhauses unumgänglich und dringend.

Erkenntnisse aus der Situationsanalyse

Das Zürcher Ingenieurbüro Basler & Hofmann AG wurde in Absprache mit den Gemeinden vom Gemeindeverband Schule untere Emme beauftragt, den Schulraumbedarf im Verbandsgebiet zu evaluieren. Untersucht wurden: Bevölkerungsentwicklung, Geburten, Anzahl Klassen und Raumbestand. Für Utzenstorf ergaben sich folgende Erkenntnisse:

  • Bevölkerungsentwicklung: Die Bevölkerung steigt seit 1980 relativ gleichmässig an. Per Ende 2018 hatte Utzenstorf 4'337 Einwohner. Bei einem moderaten Wachstum sind es 2031/32 ca. 4'678 Einwohner.
  • Geburtenzahl: Für Utzenstorf wird auf der Grundlage der statistischen Daten vom BFS von durchschnittlich 38 Geburten pro Jahr ausgegangen.
  • Schülerzahlen: Auf der Basis der aktualisierten Prognosen wird von einem moderaten Wachstum ausgegangen. Für das Schuljahr 2031/32 müssen darauf basierend 32 Schulklassen (heute 28) geführt werden.
  • Raumbestand: Sowohl das Gotthelfschulhaus als auch das Kirchschulhaus müssen gebäudetechnisch saniert werden. Der alte Kindergarten 1 und 2 ist baufällig und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Sportanlagen weisen grosse Abnützungen auf und müssen innerhalb der nächsten zehn Jahre erneuert werden. Bereits heute fehlen in den Schulhäusern der Gemeinde Utzenstorf die nötigen Gruppenräume.

Fazit und Lösungsansätze

Die notwendigen Räumlichkeiten für einen zukunftsgerichteten Unterricht gemäss Lehrplan 21 können nur mit einem zusätzlichen Neubau geschaffen werden. Wichtig für den Schulbetrieb ist, dass der Neubau in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Schulanlage zu stehen kommt. Basierend auf den Erkenntnissen hat Basler & Hofmann zusammen mit der vom Gemeinderat eingesetzten Arbeitsgruppe verschiedene Lösungsansätze für die Entwicklung der Schulanlage Utzenstorf geprüft und bewertet.

Ausschreibung eines Studienauftrags

In der Folge wurde für die Neubauten ein öffentlicher Studienauftrag mit Präqualifikation ausgeschrieben. Den Architekten wurde innerhalb eines Perimeters freigestellt, wo die Neubauten zu stehen kommen. Ebenso, ob sie den alten Doppelkindergarten stehen lassen und sanieren oder einen Ersatzneubau mit dem geforderten Raumprogramm erstellen wollten. Der Studienauftrag wurde gemäss dem öffentlichen Beschaffungsgesetz von einem fachlich und sachlich hoch qualifizierten Gremium begleitet und beurteilt.

26 Architekturbüros bewarben sich mit ihren Referenzen. Die vier am besten Qualifizierten unter ihnen wurden eingeladen, eine Projektstudie einzureichen. Vom Gremium beurteilt wurden die Kriterien Gestaltung, Nutzung und Kosten. Als Siegerin wurde schliesslich die Firma Kuhlbrodt & Peters Architekten aus Zürich erkoren. Ihr Projektvorschlag schloss bei der Beurteilung sämtlicher vorgegebener Kriterien mit Abstand am besten ab.

Die nächsten Schritte

Im November 2022 wird den Stimmberechtigten ein sogenannter Planungskredit zur Beschlussfassung vorgelegt. Darin sind folgende Planungsleistungen enthalten: Neubauten, Umbauten und Sanierungen der beiden bestehenden Schulhäuser und die Erneuerung der Umgebung. Um das Projekt in der Bevölkerung breit zu verankern, findet danach im ersten Halbjahr 2023 ein Mitwirkungsverfahren statt. Die Erkenntnisse werden nach Möglichkeit in die Projektplanung miteinbezogen.

Voraussichtlich im November 2023 wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Botschaft zu sämtlichen baulichen Massnahmen mit dem entsprechenden Baukredit zur Urnenabstimmung vorgelegt. Nach einem «Ja» werden das detaillierte Bauprojekt erarbeitet und die erforderlichen Bewilligungen zum Bauen eingeholt. Nach dem heutigen Stand der Planung wird im Jahr 2025 mit den Bauarbeiten begonnen. Das vorliegende Projekt kann ohne Provisorien erstellt werden. Die Bauarbeiten im Bestand und im Neubau sind betrieblich voneinander abhängig und werden entsprechend koordiniert und etappiert.

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