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eBau

Baugesuchseingabe ab 1. März 2022 via eBau

Der Grosse Rat hat Änderungen in kantonalen baurechtlichen Erlassen beschlossen. Dadurch sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 zwingend über eBau elektronisch zu erfassen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Die Baugesuchsunterlagen sind zusätzlich zweifach in Papierform mit den nötigen Unterschriften bei der Standortgemeinde des Bauobjektes einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Elektronisches Baubewilligungsverfahren

In Utzenstorf haben Sie die Möglichkeit, Ihr Baugesuch elektronisch einzureichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Den Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns noch die Pläne und das Baugesuchsformular ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webpage zu eBau. Für die Erfassung der elektonischen Baugesuche benutzen Sie das dafür entwickelte System.

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!

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